OLG Bamberg zur Angemessenheit der Fristsetzung in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Das OLG Bamberg hat in seinem Beschluss vom 09.04.2018 (Az.: 3 W 11/18) entschieden, dass eine Frist von nur 6 Werktagen im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu kurz bemessen und damit unangemessen ist.
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger die Beklagte wegen eines Wettbewerbsverstoßes mit Schreiben vom 23.10.2017 abgemahnt und...