Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Stephanie Runkel ist seit dem Jahr 2012 zugelassene Rechtsanwältin bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen und hat im Jahr 2013 ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf den Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheber- und Medienrechts gelegt. Im Jahr 2017 wurde Rechtsanwältin Stephanie Runkel der Titel „Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht“ verliehen. Seit April 2018 ist Rechtsanwältin Stephanie Runkel mit eigener Kanzlei in Bremen ansässig und schwerpunktmäßig in den Bereichen des Urheberrechts, Medienrechts, IT-Rechts und des Wettbewerbsrechts tätig.
Rechtsanwältin Stephanie Runkel darf den Titel „Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht“ führen.
Der Fachanwaltstitel wird gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen verliehen, die in diesem Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und über besondere praktische Erfahrungen verfügen. Voraussetzung ist, dass die Kenntnisse und Erfahrungen in dem Fachgebiet erheblich das Maß übersteigen, das üblicherweise durch die Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden durch das Absolvieren eines Fachanwaltslehrgangs von 120 Zeitstunden und das Bestehen von drei Klausuren nachgewiesen. Die besonderen praktischen Erfahrungen müssen durch den Nachweis von mindestens 80 bearbeiteten Fällen, von denen mindestens 20 gerichtliche Verfahren beinhalten müssen, dargelegt werden.
Der Fachanwaltstitel des Urheber- und Medienrechts umfasst folgende Fachgebiete:
Alle Fachanwälte trifft nach § 15 FAO die Pflicht, sich jährlich in mindestens 15 Zeitstunden fortzubilden.